Zahlreiche Telefonate und Mailanfragen belegen, dass oftmals Zweifel und Unsicherheiten darüber bestehen, ob die Beauftragung eines Strafverteidigers tatsächlich sinnvoll und lohnend ist. Das liegt schlussendlich natürlich sehr im Auge des jeweiligen Betrachters. Bezogen auf meine Kanzlei möchte ich einige der häufigsten in diesem Zusammenhang gestellten Fragen aber aufgreifen und bestmöglich beantworten.

Was ist der Unterschied zwischen einem Rechtsanwalt und einem Strafverteidiger?

Ist die Hinzuziehung eines spezialisierten Strafverteidigers ratsam?

Wann sollte ich mich bestenfalls an diesen wenden?

Was kann der Verteidiger in meinem konkreten Fall tun?

Welche Kosten fallen bei der Mandatierung an?

Wie verhalte ich mich , bis ich mit meinem Anwalt gesprochen habe?

Sofern Sie darüber hinaus Informationen zu konkreten Situationen innerhalb eines Strafverfahrens benötigen, werden Sie vielleicht in der "ersten Hilfe" fündig.

 

Was ist der Unterschied zwischen einem Rechtsanwalt und einem Strafverteidiger?

Die Berufsbezeichnung des Strafverteidigers als solche gibt es eigentlich gar nicht. Jeder Strafverteidiger ist ganz normal als Rechtsanwalt zugelassen und hat ggf. noch eine Zusatzqualifikation, etwa als Fachanwalt für Strafrecht erworben. Auch wenn zumindest letztere immerhin vertiefte theoretische und praktische Kenntnisse voraussetzt ist weder das eine noch das andere für sich genommen bereits ein Qualitätsmerkmal. Die meisten nahezu ausschließlich auf dem Gebiet des Strafrechts tätigen Kollegen, mich eingeschlossen, verfügen aber aufgrund des alltäglichen Umgangs mit der Strafjustiz über zahlreiche Erfahrungswerte, die sich vielerorts sichtbar auswirken. Im Diskurs mit Kollegen, im Umgang mit Gerichten und Strafverfolgungsbehörden und ganz besonders in der Beratung beschuldigter Mandanten. Durch die tägliche Arbeit und regelmäßige Fortbildungen auf ihrem Gebiet verfügen sie darüber hinaus über profunde Kenntnis des Strafrechts und der obergerichtlichen Entscheidungen. Strafverteidiger sind somit Spezialisten auf dem Gebiet des Strafrechts.

Worin ich persönlich die Aufgabe effektiver Strafverteidigung sehe und wie ich mir deren Umsetzung vorstelle, finden Sie hier.

 

Ist die Hinzuziehung eines spezialisierten Strafverteidigers ratsam?

Sie befinden sich auf den Seiten eines Strafverteidigers. Was denken Sie wohl, was ich hierauf antworte?

Aber im Ernst: Niemand wird Ihnen mit Gewissheit sagen können, ob ein nicht spezialisierter Rechtsanwalt Ihnen in Ihrer Situation nicht ebenso gut helfen könnte. Gerade bei vermeintlich kleineren Vorwürfen wird Ihnen nicht einmal jemand sagen können, ob das Ergebnis nicht nachher dasselbe ist, wenn Sie sich in Selbstverteidigung üben. Der Wert einer professionellen Dienstleistung lässt sich im Nachhinein einfach schlecht ermessen, ohne in Spekulationen zu verfallen. Zudem wird bekanntlich behauptet, dass selbst das sprichwörtlich blinde Huhn einmal ein Korn gefunden hat. Dennoch: Wenn Sie in einem Sie betreffenden Strafverfahren sicher gehen wollen, dass Ihre Rechte und Möglichkeiten umfassend gewahrt bleiben, ist eine spezialisierte Betrachtung durch einen Strafverteidiger in jedem Fall sinnvoll. Das dafür notwendige Rüstzeug liegt in einer Verteidigerkanzlei bereit, das Wissen und die Erfahrungen sind vorhanden. Sofern Sie meinen, dass Ihr Fall eine dezidierte und umfassende Betrachtung erfordert, spricht vieles dafür, sich einen genau in diesem Bereich spezialisierten Rechtsanwalt zu suchen. Mit einem Knochenbruch gehen schließlich auch die wenigsten zum Allgemeinarzt.

Wenn Sie wissen wollen, wann und wie ich mich nach Studium und Referendariat fortgebildet habe, klicken Sie bitte den Fortbildungsnachweis.

 

Wann sollte ich mich bestenfalls an den Verteidiger wenden?

Sofern Sie sich entschieden haben, sich der Unterstützung eines Verteidigers zu bedienen, sollten Sie dies möglichst früh tun. Bedenken Sie, dass die Ermittlungsbehörden bereits damit begonnen haben den Sachverhalt aufzuklären. Es ist ein offenes Geheimnis, dass dies nicht immer so objektiv geschieht, wie es eigentlich der Fall sein sollte. Somit steht zu befürchten, dass bereits im Ermittlungsverfahren Informationen als relevant selektiert werden, während andere unter den Tisch zu fallen drohen. Je eher die Verteidigung in die Lage versetzt wird, aktiv Einfluss darauf zu nehmen und die Arbeit der Ermittler zu kontrollieren, desto mehr Optionen bleiben Ihnen im weiteren Verfahrensverlauf erhalten.

 

Was kann der Verteidiger in meinem konkreten Fall tun?

Welche Verteidigungsstrategie in Ihrem Fall am sinnvollsten erscheint, ist von zahlreichen fallbezogenen Faktoren abhängig. Es gibt weder ein Schema F, nach dem man immer vorgehen kann, noch eine Glaskugel, die schon vorher den Ausgang des Verfahrens offenbart. Vielmehr gilt es, frühzeitig Informationen über den Verfahrensstand einzuholen und diese zu bewerten. Dafür ist die zügige Einsichtnahme in die Ermittlungsakte unumgänglich. Es ist wenig sinnvoll bereits vorher in Hypothesen zu schwelgen und Mutmaßungen darüber anzustellen, was z.B. dieser oder jener Zeuge gesagt haben könnte. Deshalb ist Einsichtnahme in die Akte die erste Handlung, die der Verteidiger vornehmen wird. Alles weitere wird er sodann mit Ihnen besprechen. Natürlich gibt es Ausnahmen, die diese Regel bestätigen, etwa wenn Beweismittel verloren zu gehen drohen oder außerstrafrechtliche Konsequenzen des Ermittlungsverfahrens zu befürchten sind. Die allerdings sollten unbedingt persönlich erörtert und angegangen werden.

 

Welche Kosten fallen bei der Mandatierung an?

Über die Vergütungsvorstellung von Strafverteidigern ranken sich zahlreiche Mythen. Die wenigsten davon treffen zu. Die Höhe des Honorars bemisst sich nach individueller Stunden- oder Pauschalvereinbarung oder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Die einzelnen Möglichkeiten in meiner Kanzlei habe ich hier für Sie zusammengestellt. Strafverteidigung sollte bezahlbar sein, andererseits muss das Honorar gewährleisten, dass der Verteidiger sich auch wirklich individuell und intensiv mit Ihrem Anliegen auseinandersetzen kann. Angesichts dessen sind pauschale Aussagen ohne Berücksichtigung des Umfanges einer Angelegenheit wenig sinnvoll. Wichtig ist mir in diesem Zusammenhang das Versprechen, dass Sie stets vorher wissen, was nachher auf Sie zukommt. Deshalb und nicht zuletzt unter Berücksichtigung des zur Akteneinsicht gesagten (s.o.) bietet es sich häufig an, für die Einarbeitung und die Informationsbeschaffung eine Pauschalvergütung zu vereinbaren. Diese liegt in meiner Kanzlei etwa bei 500 Euro. Sofern Sie gewillt sind, derartige Beträge zu investieren, erhalten Sie dafür eine erste Einschätzung der Situation nebst einer ersten Verteidigungsstrategie. Alles weitere kann danach besprochen werden.

In Fällen der notwendigen Verteidigung (Pflichtverteidigung) fordere ich in aller Regel keine Vorschüsse meiner Mandanten.

 

Wie verhalte ich mich , bis ich mit meinem Anwalt gesprochen habe?

Sollten Sie sich für die Inanspruchnahme eines Strafverteidigers entscheiden tun Sie sich selbst einen Gefallen und schweigen Sie, bis dieser Ihnen etwas anderes sagt. Verweigern Sie insbesondere gegenüber der Polizei und anderen Ermittlern die Aussage. Sie sind nicht zu einer polizeilichen Aussage verpflichtet und können entsprechende Vorladungen schlicht ignorieren oder Termine dort absagen. Sie wissen nicht, was genau in "Ihrer" Akte steht und Sie können schon deshalb nicht einschätzen, welche Informationen man von Ihnen wofür genau haben möchte. Sie haben das Recht zu Schweigen und es ist unbedingt empfehlenswert, dieses zu nutzen.

 

 

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