Zeugen haben in der Regel die Möglichkeit, sich bei ihrer Aussage durch einen Rechtsanwalt begleiten zu lassen. Ihn vertreten und anstelle des Zeugen antworten kann er allerdings nicht. Die Tätigkeit als Zeugenbeistand erstreckt sich damit rein praktisch auf die Überprüfung von Zeugnisverweigerungsrechten im Vorfeld der Aussage und die Beachtung der Rechte des Zeugen und der Ordnungsmäßigkeit gestellter Fragen währenddessen. Die Begleitung eines Zeugen bietet sich in der Regel an, wenn dieser sich in der Aussagesituation erheblich unwohl fühlt oder unsicher ist, ob er sich ggf. der Gefahr eigener Strafverfolgung aussetzen würde, so er denn antwortet.

Als Strafverteidiger sind mir die Fragebefugnisse selbstverständlich ebenso geläufig, wie die verschiedenen Zeugnis- und Auskunftsverweigerungsrechte.

 

Strafverfahren im wirtschaftlichen Bereich zeichnen sich in der Regel durch umfangreiche und komplexe Sachverhalte aus, die selbst für Ermittler zunächst wenig überschaubar wirken. Da das Verfahren überdies regelmäßig erheblich in den laufenden Geschäftsbetrieb eingreift, führt es mitunter zu Konsequenzen die neben der wirtschaftlichen Existenz des Beschuldigten auch diejenige seiner Mitarbeiter bedrohen kann. Diesen Konsequenzen gilt es gezielt entgegenzuwirken. Da den meisten Ermittlern die Auswirkungen des Verfahrens ebenfalls bewusst sind, lassen sich hier bei rechtzeitiger Einflussnahme häufig schnell akzeptable Ergebnisse erzielen. Ansonsten bietet die beschriebene Komplexität der Sachverhalte ebenfalls gute Ansätze für eine zielführende Verteidigung.

Durch den Zusammenschluss in einer Bürogemeinschaft mit partiellem Schwerpunkt und entsprechender Erfahrung auf diesem Gebiet und die langjährige Zusammenarbeit mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern ist eine effiziente Mandatsbearbeitung auch in umfangreichen Wirtschaftsstrafsachen gewährleistet.

 

Das Recht der Strafvollstreckung beschäftigt sich „organisatorisch“ mit der Zeit nach einer rechtskräftigen Verurteilung. Fragen einer vorzeitigen Haftentlassung oder eines verschobenen Strafantritts gehören in diesem Bereich. Das Strafvollzugsrecht hingegen betrifft Fallgestaltungen während des Vollzuges, also dessen Planung, ggf. beanspruchbare Privilegien oder Disziplinarmaßnahmen.

In beiden Bereichen bestehen Möglichkeiten diverse Möglichkeiten zur Verbesserung der Situation eines Verurteilten, wenngleich stets zu berücksichtigen ist, dass der eigentlich Strafanspruch des Staates in diesem Stadium bereits durch die rechtskräftige Entscheidung feststeht.

 

Das Verkehrsstraf- und Bußgeldrecht ist die Materie, in der sich "Otto Normalbürger" vielleicht noch am ehesten einen Kontakt mit der Justiz vorstellen kann. Geschwindigkeitsverstöße fallen ebenso darunter, wie Trunkenheitsfahrten, fahrlässige Körperverletzungen und Tötungen. Die Grenzen zwischen einer allenfalls die Fahrerlaubnis aufs Spiel setzenden Ordnungswidrigkeit und einer ausgewachsenen Straftat mit Konsequenzen von Geldstrafe bis hin zum Freiheitsentzug sind dabei oftmals fließend. Der Beschuldigte sieht sich in diesen Verfahren überdies häufig mit technischen Detailfragen und Zeugenaussagen von Polizeibeamten konfrontiert, die eine nähere Betrachtung erforderlich werden lassen.

Um auf die Besonderheiten derartiger Verfahren eingehen zu können, füllt dieser strafrechtliche Bereich einen eigenen Block in der Fachanwaltsausbildung. Zudem habe ich mein Wissen darüber separat in einer verkehrsrechtlichen Fortbildung vertieft und dieses über die Jahre meiner Tätigkeit immer wieder aufgefrischt.

 

Der Themenkomplex des Sexualstrafrechts zeichnet sich zum einen durch eine Vielzahl undurchsichtiger Normen und Gesetzesänderungen in den letzten Jahren aus; zum anderen nicht minder dadurch, dass es häufig um sehr unangenehme, intime Sachverhalte geht. Letztere belasten häufig auch das vermeintliche Opfer der vorgeworfenen Straftat, dessen Rechte in den letzten Jahren mehr und mehr gestärkt wurden. Andererseits liegt die Annahme nahe, dass auch die der sogenannte „Missbrauch mit dem Missbrauch“ zunimmt und es insoweit vermehrt zu Falschbelastungen in diesem Bereich kommt.

Neben profunden Kenntnissen des formellen und materiellen Strafrechts gilt es diese Aspekte zu berücksichtigen und bereits dem Eindruck, der durch die bloße Existenz des Strafverfahrens entsteht, zielführend entgegenzuwirken. Die Möglichkeiten einer effektiven Strafverteidigung erweitern sich gerade im Bereich der Sexualdelikte, wenn diese frühestmöglich eingreifen kann.

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