Das Recht der Strafvollstreckung beschäftigt sich „organisatorisch“ mit der Zeit nach einer rechtskräftigen Verurteilung. Fragen einer vorzeitigen Haftentlassung oder eines verschobenen Strafantritts gehören in diesem Bereich. Das Strafvollzugsrecht hingegen betrifft Fallgestaltungen während des Vollzuges, also dessen Planung, ggf. beanspruchbare Privilegien oder Disziplinarmaßnahmen.
In beiden Bereichen bestehen Möglichkeiten diverse Möglichkeiten zur Verbesserung der Situation eines Verurteilten, wenngleich stets zu berücksichtigen ist, dass der eigentlich Strafanspruch des Staates in diesem Stadium bereits durch die rechtskräftige Entscheidung feststeht.